Information gem. ESG Offenlegungsverordnung

Offenlegungspflichten gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (DisclosureVO)

Keine Berücksichtigung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

 

Sirus fühlt sich in seiner Geschäftstätigkeit allgemeinen ökologischen, sozialen und klimafreundlichen Werten verbunden, bezieht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung in Anbetracht der Art und des Umfangs seiner Tätigkeiten sowie der Arten der Finanzprodukte, die Gegenstand der Beratung sind, im strengen Sinne der Disclosure-Verordnung nicht ein, da die dazu notwenigen Finanzprodukte, welche die Bestimmungen der Disclosure-Verordnung hinsichtlich offenzulegenden Informationen vollinhaltlich erfüllen, nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, und es Sirus daher nicht möglich ist, die Dienstleistung der Anlageberatung im besten Interesse eines (potentiell nachhaltig orientierten) Kunden zu erbringen.

 

Auf die Vergütungspolitik von Sirus hat die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken keine Auswirkung. Die Vergütungspolitik setzt im Rahmen der Anlageberatung weder Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken noch zum Bevor- oder Benachteiligen von Finanzprodukten, die nachhaltige Investitionen bewerben (gemäß Artikel 8 der Disclosure-Verordnung) oder anstreben (gemäß Artikel 9 der Disclosure-Verordnung). Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

 

 

Datum der Veröffentlichung: 10.03.2021