Achtung: Alle Unterlagen - insbesondere Kaufvertrag, Typenschein. - sind im Original erforderlich.
Meldezettel und §57a ("Pickerl-")Gutachten können elektronisch abgefragt werden und müssen deshalb nicht mitgebracht werden.
Folgende Unterlagen sind immer notwendig.
Bei Anmeldung auf Privatpersonen:
Bei Anmeldung auf Unternehmen (auch Einzelunternehmen, Vereine):
Achtung: Falls die Anmeldung nicht auf die Person(en) aus dem Kaufvertrag erfolgen soll, ist ein entsprechender Zwischenkaufvertrag erforderlich. Beispiel: Auf der Rechnung des Autohändlers steht Herr Maier, die Anmeldung soll auf Frau Maier erfolgen - ein zweiter Kaufvertrag von Herrn auf Frau Maier muss mitgebracht werden.
Bei Abmeldung eines Fahrzeugs aus einem Wechselkennzeichen müssen weder die Kennzeichen noch die Zulassungsscheine des verbleibenden Fahrzeugs mitgebraucht werden.
(keine Unterlagen außer den o.g. wie Ausweis/Vollmacht - eine Versicherungsbestätigung ist für die Wiederausfolgung nicht erforderlich)
Für alle anderen Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen die Zulassungsstelle unter +43 5 9925 400.
Büro Wr. Neustadt
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